Seit Anfang November befindet sich Deutschland fast wieder im gleichen Lockdown-Szenario wie im Frühling 2020. Auch mit Folgen für den Reitsport. Doch was derzeit noch erlaubt ist, und auf was Reiter, Fahrer und Voltigierer verzichten müssen, ist noch nicht einheitlich geregelt.
Oberstes Ziel des erneuten Lockdowns ist es, Personenkontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Deshalb sind seit heute Sportstätten für den Freizeit- und Amateursport wieder geschlossen. Für Individualsportarten, zu denen auch das Reiten zählt, soll es aber glücklicherweise Ausnahmen geben. Was natürlich auch Sinn macht. Denn um gesund zu bleiben, müssen Pferde nun mal täglich bewegt werden. Doch was dafür noch erlaubt bleibt, ist von Bundeland zu Bundesland sehr unterschiedlich geregelt. So dürfen zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Hamburg neben den Außenplätzen auch Reithallen für die tägliche Bewegung von Pferden genutzt werden. Mecklenburg-Vorpommern geht sogar noch einen Schritt weiter. Dort ist es erlaubt, dass Kinder und Jugendliche noch am aktiven Reitunterricht teilnehmen dürfen.
Unklare Lage
Anders als im Frühling dieses Jahres können die meisten Reitanlagen, natürlich weiterhin unter strengen Hygiene- und Abstandsregeln, geöffnet bleiben. Und Reiterinnen und Reiter, die ihr Pferd in einem Reitbetrieb eingestallt haben, können ihren vierbeinigen Sport- und Freizeitpartner auch weiterhin jeden Tag besuchen. Soenke Lauterbach, der Generalsekretär der FN, sagt zur aktuellen Lage: „In einigen Ländern sind die Regelungen für den Pferdesport aus Tierschutzgründen sogar weitgehender als in anderen Sportarten. Wir freuen uns, dass unsere Argumente und die Bedürfnisse der Pferde und Pferdesportler von den Behörden berücksichtigt wurden“ Er weiß aber auch: „Noch nicht in allen Ländern ist ganz klar, wie die Regelungen in der Praxis auszulegen sind und ob etwa Reithallen genutzt werden dürfen. Dort arbeiten die Landespferdesportverbände gerade mit Hochdruck daran, dies mit den Behörden zu klären und hinzubekommen.“
Verantwortungsvoll handeln
Um den zuständigen Behörden und Ämtern keinen Anlass für die Schließung von Reitbetrieben zu geben, ist es jetzt noch wichtiger, sich auf den Reitanlagen verantwortungsvoll und diszipliniert zu verhalten. Um zu verhindern, dass sich zu viele Personen auf einmal auf dem Reitstallgelände aufhalten, ist jetzt auch die Einhaltung eines genauen Zeitmanagements, wer sich wann wie lange bei seinem Pferd aufhalten darf, ganz wichtig.
Auf die Hofgröße kommt es an
Für Hofbetreiber und Reitvereine sind im derzeitigen Durcheinander der Corona-Verordnungen die Landespferdesportverbände die besten Ansprechpartner, um vor Ort zu klären, was „geht“, und was verboten ist. Sie haben auch teilweise schon Hygienekonzepte auf Grundlage der neuen Verordnungen erstellt. Lauterbach weiter: „Wir setzen uns dafür ein, dass der Pferdesport im Sinne des Individualsports behandelt wird. Leider kann das für das Gruppenvoltigieren nicht gelten. Unsere Forderung ist, dass die Ministerien der Bundesländer maßvoll mit den Beschlüssen umgehen. Vor allem die räumlichen Gegebenheiten wie die Größe der Reitfläche und die Belüftung müssen bei der Umsetzung beachtet werden“, sagt Lauterbach und kündigt an: „Unsere Landesverbände werden jetzt wie im Frühjahr mit den zuständigen Landesministerien nach bestmöglichen Lösungen suchen.“ Ob es also gelingt, den Reitsport trotz der Corona-Krise nicht gänzlich in die Knie zwingen zu müssen, werden die nächsten Tage zeigen.